AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Umfang und Gültigkeit
- 1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Club-Vorarlberg gelten für alle Dienstleistungen, die Club-Vorarlberg gegenüber dem Kunden erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen Club-Vorarlberg und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
- 1.2. Club-Vorarlberg ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite des Club-Vorarlberg (http://club-vorarlberg.at/) abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Änderungen sind auch fürbestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Sofern die Änderungen den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos zu kündigen. Außerdem wird Club-Vorarlberg bei dieser Kundmachung darauf hinweisen, dass der Kunde berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos zu kündigen. Wird keine Kündigung durch den Kunden ausgesprochen, gilt dies als Zustimmung zur Änderung.
- 1.3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur dann, wenn Club-Vorarlberg diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
- Registrierung
- 2.1. Durch die Zusendung einer Anmeldung erfolgt die Registrierung einer angemeldeten Person. Eine Registrierung kann von Seiten des Club-Vorarlberg, ohne Angabe von Gründen, verweigert werden. In diesem Fall erhält jede abgelehnte Person eine Email.
- 2.1. Durch die Zusendung einer Anmeldung erfolgt die Registrierung einer angemeldeten Person. Eine Registrierung kann von Seiten des Club-Vorarlberg, ohne Angabe von Gründen, verweigert werden. In diesem Fall erhält jede abgelehnte Person eine Email.
- Dienstleistungen
- 3.1. Club-Vorarlberg bietet die Möglichkeit der Kontaktaufnahme innerhalb eines großen Personenkreises (registrierte Personen) für die verschiedensten privaten Zwecke. Ist eine Plattform für alle die etwas suchen oder anbieten können (Problemlösungen, Sachen, Dienstleistungen, Gleichgesinnte etc.). Einfach eine Email an Club-Vorarlberg senden. Anfragen mit Verdacht auf Unseriosität, Illegalität oder auch Inhalte wider den guten Sitten, werden nicht weitergeleitet Jeder registrierte Kunde kann die bei den Partnerbetrieben ausgehandelten Preisreduktionen in Anspruch nehmen. Dazu muss nur die Clubkarte vorgezeigt werden.
- 3.1. Club-Vorarlberg bietet die Möglichkeit der Kontaktaufnahme innerhalb eines großen Personenkreises (registrierte Personen) für die verschiedensten privaten Zwecke. Ist eine Plattform für alle die etwas suchen oder anbieten können (Problemlösungen, Sachen, Dienstleistungen, Gleichgesinnte etc.). Einfach eine Email an Club-Vorarlberg senden. Anfragen mit Verdacht auf Unseriosität, Illegalität oder auch Inhalte wider den guten Sitten, werden nicht weitergeleitet Jeder registrierte Kunde kann die bei den Partnerbetrieben ausgehandelten Preisreduktionen in Anspruch nehmen. Dazu muss nur die Clubkarte vorgezeigt werden.
- Einzuhaltende Rechtsvorschriften und Richtlinien
- 4.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verboten ist jede Datenübermittlung, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder gegen Gesetze verstößt oder eine grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benützer zur Folge hat oder haben könnte. Die Daten müssen den Vorschriften des österreichischen Rechts entsprechen und dürfen keinerlei Bezug zu Pornographie, Diskriminierung, politischen Extremismus, Terrorismus oder dgl. enthalten. Ausschließlich der Kunde ist für den Inhalt und die Art der von ihm übermittelten Informationen verantwortlich. Er hat für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen.
- 4.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Club-Vorarlberg von jedem Schaden, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten und Nachrichten entsteht insbesondere wegen zivil- oder strafrechtlicher, gerichtlicher oder außergerichtlicher Inanspruchnahme, völlig schad- und klaglos zu halten.
- Datenschutz
- 5.1. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses wird Club-Vorarlberg auf Grundlage der vertraglichen Beziehung zum Kunden folgende personenbezogene Daten (Stammdaten) ermitteln und verarbeiten: Vor- und Familienname, akademischer Grad, Post- und E-Mail Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Berufsbezeichnung Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gemäß § 97 Abs 2 TKG 2003 von Club-Vorarlberg spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
- 5.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von Club-Vorarlberg Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von Geschäftspartnern des Club-Vorarlberg per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner Email-Adresse ausschließlich bei Club-Vorarlberg.
- 5.3. Der Kunde stimmt zu, Änderungen seiner Stammdaten, insbesondere seiner Anschrift (Wohnadresse bzw. Geschäftsanschrift bei Unternehmern) sowie Änderung der angegebenen Email-Adresse unverzüglich dem Club-Vorarlberg mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmitteilung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift (Wohnadresse bzw. Geschäftsanschrift) gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Email-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie als zugegangen, wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
- 5.4. Der Kunde stimmt jederzeit widerruflich zu, dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870 oder eine andere Gläubigerschutzinstitution erfolgt. Er stimmt weiters zu, dass für Bonitätsprüfung und/oder Inkasso benötigte Daten des Kunden, wie insbesondere der Name des Kunden (einschließlich frühere Namen), das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der vereinbarte Kredit bzw. Kreditrahmen, der offene Saldo sowie im Falle des Zahlungsverzuges die Mahndaten an Rechtsanwälte und Inkassoinstitute übermittelt werden.
- Vertragsdauer
- 6.1. Die Zugehörigkeit gilt immer für die Dauer eines Kalenderjahres und wird jeweils automatisch um ein weiteres Kalenderjahr verlängert wenn keine Kündigung erfolgt.
- 6.1. Die Zugehörigkeit gilt immer für die Dauer eines Kalenderjahres und wird jeweils automatisch um ein weiteres Kalenderjahr verlängert wenn keine Kündigung erfolgt.
- Kündigung
- 7.1. Eine Kündigung muss spätestens zum 30. November des aktuellen Kalenderjahres schriftlich per EMail vorliegen.
- 7.1. Eine Kündigung muss spätestens zum 30. November des aktuellen Kalenderjahres schriftlich per EMail vorliegen.
- Die Clubkarte
- 8.1. Der Inhaber (auf der Karte angeführte Person) ist berechtigt bei zahlreichen Betrieben (Partnerbetrieb) Ermäßigungen zu erhalten. Eine Legitimierung kann vom Partnerbetrieb bei Vorlegen der Clubkarte verlangt werden. Eine missbräuchliche Verwendung der Clubkarte hat deren sofortigen Entzug durch den Partnerbetrieb zur Folge. Der Club-Vorarlberg wird davon per Email in Kenntnis gesetzt.Die Clubkarte gilt bis zu dem auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatum.
- 8.1. Der Inhaber (auf der Karte angeführte Person) ist berechtigt bei zahlreichen Betrieben (Partnerbetrieb) Ermäßigungen zu erhalten. Eine Legitimierung kann vom Partnerbetrieb bei Vorlegen der Clubkarte verlangt werden. Eine missbräuchliche Verwendung der Clubkarte hat deren sofortigen Entzug durch den Partnerbetrieb zur Folge. Der Club-Vorarlberg wird davon per Email in Kenntnis gesetzt.Die Clubkarte gilt bis zu dem auf der Karte aufgedruckten Gültigkeitsdatum.
- Preise und Bezahlung
- 9.1 Es gelten die auf der Internetseite des Club-Vorarlberg angeführten Preise die jährlich angepasst werden können. Allfällige Transport- und Verpackungskosten, sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
- 9.2. Zahlungen für Waren und Dienstleistungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlung mittels Bankeinzug oder Kreditkarte wird der Abbuchung des vereinbarten bzw. geänderten Entgelts zugestimmt. Der Kunde erteilt weiters seine Zustimmung dazu, dass sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen verrechnet werden können. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Datum der Anmeldung und der vereinbarten Zahlungsweise. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im Vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein, verrechnet werden.
- 9.3. Bei Zahlungsverzug ist Club-Vorarlberg berechtigt, nach vorheriger Mahnung unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist das Dauerschuldverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und Mahnspesen sowie Verzugszinsen von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen. Club-Vorarlberg ist bei Zahlungsverzug weiters berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen.
- 9.4. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich einzubringen, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Sollten sich nach einer Prüfung durch Club-Vorarlberg die Einwendungen des Kunden aus Sicht von Club-Vorarlberg als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 2 Monaten ab Zugang der Stellungnahme von Club-Vorarlberg, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Club-Vorarlberg wird den Kunden auf diese Fristen und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.
- 9.5. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Club-Vorarlberg mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist unzulässig. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Club-Vorarlberg ist nur möglich, sofern entweder Club-Vorarlberg zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt, oder von Club-Vorarlberg anerkannt worden ist.
- Haftung
- 10.1. Da Club-Vorarlberg eine Verbindung zwischen „suchenden registrierten Personen“ und „antwortenden registrierten Personen“ herstellt wird keinerlei Haftung für jegliche Probleme oder Schäden, die sich entweder beim Suchenden oder auch beim Antwortenden ergeben, übernommen. Gleichfalls wird keine Haftung dafür übernommen, dass der bei den jeweiligen Partnerbetrieben in Rechnung gestellte, um den Rabatt reduzierte Betrag ein Bestpreis ist. Für sämtliche aus dem Kaufgeschäft zwischen einem Kunden des Club Vorarlberg und einem Partnerbetrieb sich ergebenden, gegenseitigen Schadenersatzansprüche wird ebenfalls jegliche Haftung ausgeschlossen.
- 10.1. Da Club-Vorarlberg eine Verbindung zwischen „suchenden registrierten Personen“ und „antwortenden registrierten Personen“ herstellt wird keinerlei Haftung für jegliche Probleme oder Schäden, die sich entweder beim Suchenden oder auch beim Antwortenden ergeben, übernommen. Gleichfalls wird keine Haftung dafür übernommen, dass der bei den jeweiligen Partnerbetrieben in Rechnung gestellte, um den Rabatt reduzierte Betrag ein Bestpreis ist. Für sämtliche aus dem Kaufgeschäft zwischen einem Kunden des Club Vorarlberg und einem Partnerbetrieb sich ergebenden, gegenseitigen Schadenersatzansprüche wird ebenfalls jegliche Haftung ausgeschlossen.
- Regelungsgegenstand, Geltungsbereich, Erfüllungsort
- 11.1. Änderungen des Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.
- 11.2. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und seiner Bestandteile - insbesondere dieser AGB - beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht, würde das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen.
- 11.3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Club-Vorarlberg gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
- 11.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dornbirn; für Verbraucher gilt §14 KSchG.